1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der RE-ALIS GmbH (Im Vogelgesang 20 F, 67346 Speyer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Speyer unter HRB 67242, USt-IdNr. DE339903522, nachfolgend „RE-ALIS“) und Gesundheitseinrichtungen (insbesondere Kliniken, Krankenhäusern, Krankenhausverbünde, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen und Träger im Gesundheits- und Pflegebereich, die Fachkräfte beziehen möchten), den Gesundheitspersonen (Fachkräfte, die in Gesundheitseinrichtungen tätig sind oder tätig werden möchten, z. B. Pflegefachpersonen, Hebammen etc.) sowie sonstigen Geschäftspartnern (z. B. Sprachschulen). Der Begriff der Gesundheitsperson umfasst auch Personen, die sich in der Ausbildung befinden oder eine solche anstreben.
1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesundheitseinrichtungen oder der Geschäftspartner finden keine Anwendung, es sei denn, RE-ALIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.3. Die von RE-ALIS veröffentlichte Grundsatzerklärung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis, insbesondere das Employer-Pays-Prinzip, ist Bestandteil dieser AGB.
1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB) maßgeblich.
1.5. Verbraucher ist jede natürliche Person, bei der der Zweck des Vertragsschlusses oder die Inanspruchnahme der Leistungen überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder satzungsmäßigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.6. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Version dieser AGB, die von RE-ALIS auf der Webseite veröffentlicht und jederzeit einsehbar ist. Für Verträge, die nach Inkrafttreten einer neuen Version geschlossen werden, gilt die jeweils aktuelle Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.1. Verträge zwischen RE-ALIS,Unternehmen und/oder Gesundheitspersonen erfolgen durch individuelle schriftliche Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die von RE-ALIS angegebenen Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. RE-ALIS ist bemüht, transparent und verständlich zu handeln. Bei Verträgen mit Gesundheitspersonen aus dem Ausland wird eine informatorische Übersetzung mithilfe einer Übersetzungshilfe bereitgestellt. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
2.4. Verträge zwischen RE-ALIS, einer Gesundheitseinrichtung und/oder Gesundheitspersonen müssen nach deutschem Recht sowie nach dem jeweils anwendbaren Recht des Herkunftslandes der Gesundheitsperson rechtlich zulässig sein. Ein entsprechender Vertrag muss eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von höchstens einem Monat vorsehen. Zudem ist sicherzustellen, dass von der Gesundheitsperson durch die Verträge weder vorbeugende Zahlungen, insbesondere Hinterlegungen oder Kautionen, noch nachträgliche Zahlungen, insbesondere Vertragsstrafen, verlangt werden. RE-ALIS übernimmt keine Haftung für die Rechtswirksamkeit von Verträgen, die unter Missachtung dieser Vorschriften geschlossen werden oder von diesen abweichen.
3.1. Gegenstand der Leistung von RE-ALIS ist die Rekrutierung, sprachliche Qualifizierung und formale Vorbereitung ausländischer Gesundheitspersonen für die berufliche Tätigkeit oder Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland bei der jeweiligen Gesundheitseinrichtung. Hierzu gehören insbesondere die Vermittlung, die Sprachausbildung in Zusammenarbeit mit Sprachschulen sowie die Unterstützung bei Einreise- und Anerkennungsverfahren. RE-ALIS ist berechtigt, diese Leistungen ganz oder teilweise durch Verbundpartner erbringen zu lassen.
3.2. RE-ALIS vermittelt die Gesundheitspersonen ausschließlich und wird weder Partei des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags noch der Sprachausbildung.
3.3. RE-ALIS ist keine Arbeitgeberin oder Ausbilderin der Gesundheitspersonen.
4.1. Vergütung, Kosten, Zahlungsmodalitäten sowie etwaige Zusatzleistungen werden ausschließlich in separaten Vereinbarungen oder Angeboten zwischen den Parteien geregelt.
5.1. Die Gesundheitseinrichtungen und die Geschäftspartner gewähren RE-ALIS einen allgemeinen sowie einen anlassbezogenen Auskunfts- und Einsichtsanspruch in die Unterlagen der vermittelten Gesundheitspersonen, soweit dies der Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus diesen AGB und der Grundsatzerklärung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis dient und die Rechte der Gesundheitspersonen nicht entgegenstehen.
5.2. RE-ALIS steht gegenüber den Gesundheitseinrichtungen oder den Geschäftspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 314 BGB zu, falls eine Nichteinhaltung der AGB und der Grundsatzerklärung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis festgestellt wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. RE-ALIS behält sich vor, statt der Kündigung den Rücktritt gegenüber den Gesundheitseinrichtungen oder den Geschäftspartnern gemäß §§ 346 ff BGB zu erklären.
6.1. Die Gesundheitseinrichtungen oder die Geschäftspartner dürfen ihre Rechte, Verbindlichkeiten oder sonstigen Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB oder aus Verträgen, auf die diese AGB Anwendung finden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RE-ALIS weder abtreten noch übertragen.
6.2. Die Zustimmung kann von RE-ALIS nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
7.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung von RE-ALIS überlassenen Unterlagen,insbesondere den Vertragsvorlagen – einschließlich in elektronischer Form – behält sich RE-ALIS die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RE-ALIS nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben oder RE-ALIS erteilt den Gesundheitseinrichtungen, den Gesundheitspersonen oder den Geschäftspartnern ihre ausdrückliche Zustimmung in Textform.
7.2. Alle RE-ALIS unaufgefordert zugesandten Unterlagen oder Daten binden RE-ALIS nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorgeben. Für unaufgefordert zugesandte Unterlagen oder Daten übernimmt RE-ALIS keine Haftung. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von RE-ALIS beruhen.
8.1. RE-ALIS haftet bezüglich der vermittelten Gesundheitsperson nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Vermittlungstätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 50.000,00 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
8.2. Bezüglich der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten haftet RE-ALIS für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet RE-ALIS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) hinsichtlich der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 50.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
8.3. Für weitergehende Ansprüche haftet RE-ALIS nicht. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, d. h. Gesundheits-/ Körperschäden/ Todesfälle sowie soweit RE-ALIS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Zusicherung oder Garantie übernommen hat.
8.4. Soweit die Haftung vorliegend ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organmitglieder und Erfüllungsgehilfen von RE-ALIS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.5. Die Haftung von RE-ALIS ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Meldung des Schadensersatzanspruchs und im Falle der Ablehnung durch RE-ALIS innerhalb von einem weiteren Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt (Ausschlussfrist), sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8.6. Für den Fall, dass RE-ALIS der Gesundheitsperson wegen des Verstoßes gegen vertragliche oder gesetzliche Regelungen durch den Geschäftspartner Schadensersatz leisten muss, ist RE-ALIS berechtigt, vom betroffenen Geschäftspartner die entsprechende Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen oder vom Geschäftspartner zu verlangen, gegenüber der Gesundheitsperson schadlos gehalten zu werden.
8.7. Soweit RE-ALIS aufgrund eines Verstoßes der Gesundheitseinrichtungen, Geschäftspartner oder Dritter gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten gegenüber der Gesundheitsperson oder Dritten in Anspruch genommen wird, ist der betreffende Vertragspartner verpflichtet, RE-ALIS von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und Schäden schadlos zu halten. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
9.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden, vertraulich und nur in dem Umfang verarbeitet, der zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
9.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis oder einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen.
9.4. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, gesetzliche Verpflichtungen bestehen oder eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
9.5. Soweit personenbezogene Daten aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet oder übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich unter Beachtung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.
9.6. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere auch die Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie zur ordnungsgemäßen Dokumentation und Rechnungsstellung. Nach Wegfall des jeweiligen Zwecks bzw. Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine weitergehende Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
10.1. Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
10.2. Für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Vorschriften, die zur Anwendung eines anderen nationalen Rechts führen.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus den Verträgen ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien oder in Zusammenhang mit den Verträgen und ihrer Durchführung ist Speyer. RE-ALIS ist nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Sitz des Vertragspartners zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
10.4. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.5. RE-ALIS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und steht daher nicht für ein solches Verfahren zur Verfügung.
10.6. Beide Parteien bekräftigen mit diesem Vertrag den Willen, die Kooperation konstruktiv, nachhaltig und transparent aufzubauen. Die beiderseitige Transparenz wird durch einen engen Austausch sichergestellt.
10.7. Änderungen oder Ergänzungen sämtlicher mit RE-ALIS geschlossener Verträge sind nur wirksam, wenn sie mindestens in Textform (§ 126b BGB) vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Formvereinbarung. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
10.8. Sollte eine Regelung in einem Vertrag mit RE-ALIS, der Grundsatzerklärung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis oder in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, § 306 Abs. 1 BGB. Unwirksame Regelungen werden durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Speyer, den 01. Mai 2026